Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Lehrstuhl für Privatsphäre und Sicherheit in Informationssystemen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist bemüht, seine Website barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind Art. 14 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und die §§ 9 bis 11 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV), mit denen die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt wird. Nach § 9 Abs. 1 BayDiV gelten die Anforderungen aus § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Konkretisiert werden sie durch die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA verweist.
Diese Erklärung gilt für die Website psi.uni-bamberg.de in deutscher und englischer Sprache, also für alle Seiten, die in ihrer Sitemap aufgeführt sind. Für die übrigen Seiten der Universität Bamberg gilt die Allgemeine Erklärung zur Barrierefreiheit der Universität Bamberg.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Die Abweichungen sind im folgenden Abschnitt aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei.
Unvereinbarkeit mit der BayDiV
- Videos ohne Audiodeskription: Die Erklärvideos auf den Seiten psi-exam und Klausur-Booklets haben Untertitel, aber weder eine Audiodeskription noch eine vollständige Textalternative (WCAG 1.2.3 und 1.2.5). Texte, die nur eingeblendet und nicht gesprochen werden, sind für blinde Nutzerinnen und Nutzer daher nicht zugänglich: im Booklet-Video der Titel, eine Grafik zum Wochenablauf und eine Texttafel zum Projekt am Ende, im psi-exam-Video Bildschirminhalte der Prüfungssoftware. Die wesentlichen Inhalte beider Videos sind im Text der jeweiligen Seite beschrieben. Die Untertitel wurden automatisch erzeugt und gegengelesen. Das psi-exam-Video enthält zusätzlich fest eingeblendete englische Untertitel; wer die Untertitelspur des Players einschaltet, sieht den Text doppelt.
- PDF-Dokumente: Die PDF-Dateien, auf die diese Website verlinkt, wurden nicht vollständig auf Barrierefreiheit geprüft:
- Die beiden Anleitungen auf der Seite psi-exam sind mit Tags für Screenreader ausgezeichnet. Die deutsche Anleitung ist jedoch als englischsprachiges Dokument gekennzeichnet, Screenreader lesen sie daher mit englischer Aussprache vor (WCAG 3.1.1).
- Der Veranstaltungsflyer auf der Seite Praxis ist mit Tags ausgezeichnet, gibt aber keine Dokumentsprache an (WCAG 3.1.1).
- Die auf der Seite Vorträge verlinkten Foliensätze sind in der Regel nicht mit Tags für Screenreader ausgezeichnet.
- Sprachwechsel: Englische Titel und Fachbegriffe innerhalb deutschsprachiger Seiten, etwa die Arbeitsprinzipien auf der Startseite, und deutsche Begriffe innerhalb englischsprachiger Seiten sind nicht durchgängig mit ihrer Sprache ausgezeichnet. Screenreader lesen sie daher mit falscher Aussprache vor (WCAG 3.1.2).
Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
- Angebote Dritter: Verlinkte externe Angebote, zum Beispiel YouTube, GitHub oder Verlagsseiten, werden von uns weder betrieben noch kontrolliert. Sie sind von dieser Erklärung nicht erfasst.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. September 2026 erstellt und zuletzt am 26. September 2026 überprüft. Grundlage ist eine Selbstbewertung:
- automatisierte Prüfung aller Seiten mit axe-core auf die Kriterien der WCAG 2.1 (Stufen A und AA), jeweils im hellen und im dunklen Farbschema, in Desktop- und Mobilansicht und mit geöffneten Bedienelementen wie Menü, Suche und Aufklappbereichen
- manuelle Prüfung der Bedienung per Tastatur, der Fokusreihenfolge und der Sichtbarkeit des Fokus, auf dem Desktop und in der mobilen Ansicht
- Prüfung der Darstellung bei 320 Pixel Breite (entspricht 400 % Vergrößerung) ohne horizontales Scrollen
- Prüfung der Farbkontraste von Text und Bedienelementen
Die bei der Prüfung gefundenen Mängel wurden vor der Veröffentlichung behoben, soweit sie nicht oben aufgeführt sind. Wir prüfen diese Erklärung mindestens einmal jährlich und aktualisieren sie bei Bedarf (§ 10 BayDiV).
Barrieren melden: Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form? Dann schreiben Sie uns:
Lehrstuhl für Privatsphäre und Sicherheit in Informationssystemen
Universität Bamberg, An der Weberei 5, 96047 Bamberg
E-Mail: office.psi@uni-bamberg.de
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung erreichen außerdem den Beauftragten für Studierende mit Behinderung der Universität Bamberg.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Mitteilung an uns innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, können Sie bei der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik beantragen, dass sie den Fall prüft (§ 11 Abs. 2 BayDiV). Der Antrag ist online über die Informationsseite der Durchsetzungsstelle möglich.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47, 81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de